Leistungen

Grundpflege

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Toilettengang
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Lagern und Betten
  • Mobilisation
  • Sondenernährung

Behandlungspflege

  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Infusionstherapie
  • Parenterale Ernährung
  • Katheterisieren
  • Dekubitusversorgung
  • Medikamentengabe
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckerkontrolle
  • medizinische Einreibung
  • Stomaversorgung
  • Einlauf
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Einkaufen
  • 24-Stunden Hausnotruf

Was beinhaltet unsere Pflege?

Nachdem in einem Aufnahmegespräch (Anamnese) die pflegerelevanten Daten erhoben wurden, wird die Pflege in ihren Abläufen von uns fachlich geplant (Pflegeplanung), nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen unter Einbeziehung unserer Pflegestandards durchgeführt, regelmäßig ausgewertet und überarbeitet (Pflegevisiten, Kurvenvisiten).

Um einen erfolgreichen Pflegeverlauf zu gewährleisten und um ein größtmögliches Maß der Unabhängigkeit unserer Klienten zu erhalten bzw. wiederzuerlangen zu lassen,  berücksichtigen und fördern wir die Ressourcen unserer Patienten.

Pflegebegutachtungen

Nach SGB XI, § 37 Abs. 3 sind Pflegebedürftige einer Pflegestufe, die von einem(r)  Angehörige(n)  zu Hause gepflegt werden, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegebegutachtung durch eine ambulante Hauskrankenpflege durchführen zu lassen.

Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die professionelle Pflegekraft der Hauskrankenpflege, z.B. eine Mitarbeiterin unserer ambulanten Hauskrankenpflege, unterstützt die pflegende Angehörige. Sie zeigt Lösungen bei eventuellen Pflegeproblemen auf, gibt Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern, kann eine Überforderung der privaten Pflegeperson erkennen und Abhilfe anbieten, findet Möglichkeiten zu ihrer Entlastung, leitet zu Pflegeoptimierung an.
Sie überprüft die Aktualität der bestehenden Pflegestufe, ob Bedarf für eine neue Einstufung besteht, die bei der Pflegekasse beantragt werden muss.

Werden diese Einsätze zu Beratung und Pflegebegutachtung nicht regelmäßig nachgewiesen oder von Ihnen als  Pflegebedürftigen sogar abgelehnt, ist die Pflegeversicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.

Anleitung und Unterstützung pflegender Angehörige

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie die regelmäßigen Beratungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse bei uns anfordern.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, geben Ihnen Informationen und Tipps für die bestmögliche Pflege zu Hause. Bei Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe übernehmen wir gewissenhaft und zuverlässig die Pflege und Betreuung des zu Pflegenden.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie weitere Informationen? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf »