Grundpflege

Der Begriff „Grundpflege“ bedeutet nach Siegfried Eichhorn, einem Krankenhausökonomen und Lehrbuchautor für Krankenhausbetriebslehre, eine Versorgung im Sinne von Gepflegt-werdendes des/r Patiente(i)n. Damit ist gemeint, dass die Versorgung des Patienten nicht materieller Art ist, sondern körperbezogen.
Unabhängig von der Art der Erkrankung und vom Alter des/der Pflegebedürftigen gelten für alle Pflegebedürftigen für die Grundpflege identischer Tätigkeitsumfang und Zeitaufwand.

Die Grundpflege beinhaltet körperbezogene Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfeleistung bei Nahrungsaufnahme, Mobilisation.

Entsprechend SGB XI sind in den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit…“ folgende Pflegetätigkeiten der Grundpflege zugeordnet:

  • Körperpflege: waschen, duschen, Zahnpflege (Mundpflege), kämmen, rasieren, Hilfestellung bei der Darm- oder Blasenentleerung. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass alles, was ein bettlägeriger Mensch selbständig ausführen kann, er auch tun sollte: wenn er imstande ist, sich sein Gesicht, seine Hände, seinen Oberkörper selber zu waschen, sich einzucremen oder sich zu kämmen, sollte er darin unterstützt und ermutig werden. Denn der Erhalt der Eigenständigkeit fördert seine Selbstachtung.
  • Für den Pflegebedürftigen Bäder herrichten und ihn baden ist im Bereich der Grundpflege nicht vorgesehen ebenso wenig wie Nagelpflege und Haarpflege.
  • Zu Hilfestellung bei Nahrungsaufnahme gehört: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung. Die Ernährung richtet sich sowohl nach den medizinischen Erfordernissen, möglicherweise Diät und eine reichliche Trinkmenge als zusätzliche Maßnahme zur Verhinderung eines Dekubitus, als auch nach den Vorlieben des Patienten.
  • In den Bereich der Mobilisation, bei dem der/die Pflegebedürftige Hilfe benötigt, gehören: aufstehen, zu Bett gehen (den Patienten betten, umbetten und lagern), ankleiden, auskleiden, gehen, stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.